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AGB

unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen LOOOM GmbH

Inhalt:

I. ALLGEMEINES

II. ANGEBOTE – PREISE – VERTRAGSABSCHLUSS

III. LIEFERFRISTEN UND – TERMINE

IV. ERFÜLLUNGSORT – VERSAND – LIEFERUNG – GEFAHRÜBERGANG

V. RÜCKGABE -/WIEDERUFSRECHT

VI. MONTAGEN

VII. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

VIII. EIGENTUMSVORBEHALT

IX. MÄNGELRÜGEN – GEWÄHRLEISTUNGEN

X. UNWIRKSAMKEIT VON KLAUSELN

I. ALLGEMEINES

Mit Erteilung des Auftrages anerkennt der Auftraggeber die allgemeinen bekannten Geschäftsbedingungen unserer Handelsfirma in vollem Umfang an. Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausdrücklich aufgrund nachfolgender Bedingungen und zur Verwendung derselben gegenüber Verbrauchern. Änderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung mit uns. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers oder Auftragsgebers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluß schriftlich anerkennen.

II. ANGEBOTE – PREISE – VERTRAGSABSCHLUSS

Sämtliche Angebote, Preislisten und sonstige Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit geändert werden kann. Sie verstehen sich, soweit nichts anders angegeben, exkl. der zum Lieferzeitpunkt gültigen MwSt., zzgl. Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung, Installation und sonstiger Nebenkosten. Lieferungen und Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Ändern sich zwischen Vertragsabschluß und der Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten oder unsere Herstellungskosten, die Löhne, Währungsparitäten, Zölle oder sonstige Kosten, die sich auf unsere Lieferungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzugleichen. Es gibt keine Nebenabreden. Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen. Aufgrund technischen Fortschritts beruhende Konstruktions- und Formänderungen behalten wir uns bis zur Lieferung vor. Falls nicht anders vereinbart, haben Online-Lizenzen eine Gültigkeit von 12 Monaten. Die Lizenzen werden pro Firmenstandort im Voraus in Rechnung gestellt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und ist mindestens 3 Monate vor Ablauf der Periode der LOOOM GmbH postalisch oder per Mail zuzustellen, ansonsten verlängert sich die Web-Lizenz automatisch um weitere 12 Monate.

III. LIEFERFRISTEN UND –TERMINE

Lieferfristen und –Termine gelten, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur annähernd. Teillieferungen bleiben vorbehalten und berechtigen den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung. Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Käufer/Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, jedoch nur nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist zusammen mit der schriftlichen Erklärung, die Annahme der Lieferung/Leistung nach Fristablauf abzulehnen. Bei Nichtverfügbarkeit einer Handelsware behalten wir uns die Nichtlieferung gegen Erstattung des Kaufpreises vor. Ereignisse durch höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen sowie unvorhersehbare Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist. Für ein Verschulden unserer Lieferanten stehen wir nicht ein. Dem Käufer/Auftraggeber stehen sonstige u. weitergehende Ansprüche bei Lieferfristüberschreitungen nicht zu.

IV. ERFÜLLUNGSORT – VERSAND – LIEFERUNG – GEFAHRENÜBERGANG

Erfüllungsort ist 4052 Ansfelden. Wurde wegen des Versandweges und der Transportmittel keine schriftliche Vereinbarung getroffen, so treffen wir unter Ausschluss jeglicher Haftung die Wahl. Der Versand selbst erfolgt auf Rechnung des Käufers/Auftraggebers und unversichert. Die Verpackung erfolgt unter Berechnung der Selbstkosten und in handelsüblicher Weise. Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr einschließlich der Beschlagnahme auf den Käufer/Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Teillieferungen, Nachlieferungen und Nachbesserung. Wenn uns der Versand ohne unser Verschulden nicht möglich ist, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft und den Käufer/Auftraggeber über. Nimmt der Käufer/Auftraggeber ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragswidrig nicht ab oder wird auf Wunsch des Käufers der Versand verzögert, sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern oder selbst zu verwahren. Wir berechnen dem Käufer die entstehenden Lagerkosten, mindestens 0,5 % des Kaufpreises für jeden Monat. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem Käufer als Mindestschaden 20 % des Kaufpreises in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten. Bei einer Lieferung per Nachnahme trägt der Käufer die Nachnahmegebühr. Bei Nachnahme-Lieferungen bestehen wir auf eine angemessene Summe per Vorkasse, um im Falle einer Annahmeverweigerung die entstandenen Kosten zu decken.

V. RÜCKGABE- /WIEDERUFSRECHT

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser uneingeschränktes Eigentum. Rücksendungen sind immer Frei zu machen, unfreie Sendungen an uns werden grundsätzlich abgelehnt, was ein Strafporto für den Versender zur Folge hat. Wenn vom Käufer/Auftraggeber beschädigte oder abgenutzte Ware zurückgeschickt wird,

ziehen wir den gesetzlich zulässigen Betrag ab. Ausgeschlossen von der Rücksendung sind: Waren die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Unfrei eingesandte Rücksendungen werden nicht angenommen.

VI. MONTAGEN

Montagen erfolgen, sobald die Örtlichkeiten ein ungehindertes Arbeiten zulassen. Etwa notwendige Geräte sowie Anschlüsse für Elektrowerkzeuge sowie Strom sind ohne Berechnung bereit zu stellen. Erbrachte Leistungen und Teilleistungen sowie gelagertes Material sind seitens des Bestellers zu schützen, da hierfür keine Haftung übernommen wird.

VII. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Zahlungen sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, per Vorkasse, netto ohne Abzüge zu entrichten. Teilrechnungen sind erlaubt. Zahlungen per Nachnahme akzeptieren wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Schecks und reddiskontfähige und versteuerte Wechsel werden von uns unter keinen Umständen akzeptiert. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

VIII. EIGENTUMSVORBEHALT

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen. Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware und in unserem Miteigentumsstehende Ware mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu sichern. Der Käufer/Auftraggeber ist nicht berechtigt die Vorbehaltsware zu veräußern oder an Dritte weiterzugeben.

IX. MÄNGELRÜGEN – GEWÄHRLEISTUNGEN

Wir gewährleisten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Gefahrenüberganges frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren erheblich mindern sowie etwaige von uns ausdrücklich schriftlich zugesicherten Eigenschaften besitzen. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei einer neuen Ware 12 Monate, auf gebrauchte Ware 3 Monate. Eine über die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften hinausgehende unselbständige Garantie wird nur bei besonders bezeichneten Waren bzw. bei ausdrücklich schriftlicher Zusicherung gewährt. Mängel, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung schriftlich binnen 3 Werktagen beginnend mit dem Eingangstag der Lieferung bei dem Käufer/Auftraggeber zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung. Unterlässt er eine solche unverzügliche Anzeige, gilt die Lieferung als genehmigt. Eingetretene Transportschäden bzw. offensichtliche Beschädigungen sind jedoch unverzüglich anzuzeigen. Wird ein Mangel an der gelieferten Ware nachgewiesen, so erfolgt nach unserer Wahl eine Reparatur oder Ersatzlieferung unter der Voraussetzung, dass der Käufer/Auftraggeber das mangelhafte Produkt bzw. Produktteil mit einem Reparaturanhänger unter Erläuterung der näheren Umstände, unter denen sich der Mangel gezeigt hat, an uns zurückgesandt hat. Die Transportkosten und das Risiko für beide Transportwege gehen zu Lasten des Käufers. Eine dreimalige Nachbesserung wird in jedem Falle als zumutbar angesehen. Weitergehende Ansprüche sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Gibt der Käufer/Auftraggeber uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche. Unsere Gewährleistung- und/oder Garantiepflicht ist ausgeschlossen bei:

Schäden und Verlusten, die durch Vertragsware oder ihren Gebrauch entstehen, Fehler in der Installation, Brand, Blitzschlag, unsachgemäß durchgeführte Reparaturversuche, Feuchtigkeit, Erwärmung der Räume, Staubbildung, ungeeignete Stromquellen etc. Wir sind berechtigt die Mängelbesichtigung zu verweigern, solange der Käufer/Auftraggeber seine Verpflichtungen uns gegenüber im gesetzlichen Umfang nicht erfüllt hat. Ergibt die Überprüfung eines gezeigten Mangels, dass ein Gewährleistungs-/Garantiefall nicht gegeben ist, gehen die Kosten der Überprüfung zu unseren jeweiligen Sätzen sowie die Fracht- und Versankosten zu Lasten des Käufers/Auftraggeber. Eine Garantie auf Software, bei welcher die Verpackung durch den Käufer/Auftraggeber geöffnet wurde, wird nicht gewährt. Ebenso ist der Umtausch ausgeschlossen.

X. UNWIRKSAMKEIT VON KLAUSELN

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten stehen.

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